Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angaben zum Dienstleister und Gegenstand des Dokuments

Das vorliegende Dokument regelt die Online-Reservierung von Mietfahrzeugen ohne Fahrer über die Website baygo.es sowie über alle anderen Anwendungen, Geräte oder digitalen Medien, die Eigentum von AUTO SEXI S.L. (im Folgenden „BayGo“) sind.

Angaben zum Anbieter

  • Firmenname: AUTO SEXI S.L.
  • Steuernummer: B-18513572
  • Steuerlicher Sitz: Paseo de San Cristóbal 4, Erdgeschoss 6, 18690 Almuñécar (Granada)
  • Markenname: BayGo
  • Website: baygo.es
  • Telefon: +34 958 63 07 08

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen BayGo und dem Kunden (im Folgenden „der Nutzer“ oder „der Mieter“) im Zusammenhang mit dem Online-Buchungsvorgang. Der eigentliche Mietvertrag kommt bei der Übergabe des Fahrzeugs zustande und enthält die für die jeweilige Anmietung geltenden besonderen Bedingungen (siehe Ziffer 14).

Mit der Vornahme einer Buchung über baygo.es erklärt der Nutzer, dass er die vorliegenden Bedingungen sowie die Datenschutzerklärung und die Cookie-Richtlinie gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Sollten Sie nicht mit allen diesen Bestimmungen einverstanden sein, sollten Sie von der Nutzung der Website zur Vornahme von Buchungen absehen.

BayGo behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern, wobei die Änderungen keine rückwirkende Geltung für bereits getätigte Buchungen haben. Für jede Buchung gelten die zum Zeitpunkt ihrer Bestätigung veröffentlichten Bedingungen.

Vorabinformationen zur elektronischen Auftragsvergabe. Gemäß Artikel 27 des Gesetzes 34/2002 (LSSI-CE) wird der Nutzer darüber informiert, dass: (i) der Buchungsvorgang vollständig auf elektronischem Wege über baygo.es erfolgt, wobei die in Ziffer 3 beschriebenen Schritte zu befolgen sind; (ii) das elektronische Dokument, mit dem die Buchung formalisiert wird, von BayGo archiviert wird und der Nutzer auf Anfrage an info@baygo.es darauf zugreifen kann, zusätzlich zu einer Kopie, die er in der Bestätigungs-E-Mail erhält; (iii) vor der Bestätigung der Buchung kann der Nutzer Fehler bei der Dateneingabe erkennen und korrigieren, indem er die Zusammenfassung vor der Bestätigung überprüft und ändert; und (iv) die Buchung kann auf Spanisch vorgenommen werden, unbeschadet der Tatsache, dass die Website in anderen Sprachen angezeigt werden kann.

2. Verfügbare Produkte

BayGo bietet über baygo.es zwei verschiedene Mietprodukte an:

Pkw (Personenkraftwagen). Autovermietung ohne Fahrer für den privaten Gebrauch. Es gilt der Web-Tarif (Vollkasko ohne Selbstbeteiligung), der einen umfassenden Versicherungsschutz für eigene Schäden durch Kollision und Diebstahl ohne Selbstbeteiligung sowie einen 24/7-Pannendienst umfasst. Schäden an Scheiben und Reifen sind nicht abgedeckt; diese können optional durch den Abschluss der Zusatzversicherung „Reifen und Scheiben“ abgedeckt werden. Die Kilometerleistung ist unbegrenzt. Die gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs, die entgeltliche Beförderung von Personen oder Gütern sowie die Untervermietung sind untersagt.

Lieferwagen. Vermietung von Lieferwagen ohne Fahrer für den Transport eigener Güter oder, im Falle von Selbstständigen und Unternehmen, für geschäftliche Zwecke. Es gilt der Tarif „Carga“ (Vollkasko mit Selbstbeteiligung), inklusive Pannenhilfe rund um die Uhr. Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert je nach Fahrzeuggruppe (Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Buchungsprozess). Die Selbstbeteiligung kann durch den Abschluss der Selbstbeteiligungsbefreiung entfallen, und Schäden an Reifen und Scheiben können durch die Reifen- und Scheibenversicherung abgedeckt werden; beide sind optional. Die Kilometerleistung ist auf 400 km/Tag begrenzt, berechnet auf die gesamte Mietdauer; die Mehrkilometer werden je nach Fahrzeuggruppe in Rechnung gestellt. Ausgeschlossen sind die gewerbliche Personenbeförderung, die Untervermietung sowie Kurier- oder Lieferdienste für Dritte.

Wichtiger Hinweis für Transporter: Kunden, die eine Debitkarte als Mietgarantie verwenden, müssen zwingend die Vollkaskoversicherung abschließen. Bei Verwendung einer Kreditkarte als Garantie ist diese Versicherung optional. Die Einzelheiten der Garantiebedingungen sind in Klausel 5 aufgeführt.

Die spezifischen Bedingungen für jedes Produkt (Kautionen, Kilometerstand, Haftung, Gebühren für Schäden und Strafgebühren) sind im Mietvertrag aufgeführt, der bei der Fahrzeugübergabe abgeschlossen wird.

3. Buchungsvorgang

Der Nutzer kann über baygo.es eine Buchung vornehmen, indem er den auf der Website beschriebenen Vorgang befolgt, der folgende Auswahlschritte umfasst:

  • Ort und Termine: Abholort, Datum und Uhrzeit der Abholung sowie der Rückgabe des Fahrzeugs. Die verfügbaren Abholorte werden während des Buchungsvorgangs je nach Art des gebuchten Produkts angezeigt.
  • Fahrzeug: im Rahmen des für den ausgewählten Zeitraum und Standort verfügbaren Angebots.
  • Extras und optionale Leistungen: Zusatzversicherungen, zusätzliche Fahrer, Kindersitze usw.
  • Angaben zum Mieter und zu den Fahrern: Vorname, Nachname, Führerschein, Kontaktdaten und gegebenenfalls Flugnummer oder Herkunftsort.

Vor der Bestätigung der Buchung wird dem Nutzer eine vollständige Übersicht mit allen ausgewählten Angaben, dem Gesamtpreis und den geltenden Bedingungen angezeigt. Auf dieser Übersichtsseite kann der Nutzer etwaige Fehler in den eingegebenen Daten erkennen und korrigieren, bevor er die Buchung bestätigt. Die Buchung gilt als abgeschlossen, sobald der Nutzer nach Durchsicht dieser Übersicht ausdrücklich seinen Vertragswillen bekundet.

BayGo sendet dem Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail mit den Buchungsdetails und Anweisungen zur Fahrzeugabholung. Sollte diese Bestätigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist eingehen, muss sich der Nutzer über info@baygo.es an BayGo wenden.

Bei der Fahrzeugabholung müssen der Mieter und die berechtigten Fahrer ihre gültigen Originalausweise (Personalausweis oder Reisepass) sowie ihren gültigen Führerschein und die als Mietgarantie dienende Karte vorlegen.

4. Preise, Steuern und Gebühren

Alle auf baygo.es angegebenen Preise sind in Euro (€) angegeben und enthalten die für die Fahrzeugvermietung geltende Mehrwertsteuer (MwSt.) in Höhe von 21 %.

Der Gesamtpreis jeder Buchung richtet sich nach dem Fahrzeugtyp, der Mietdauer, dem Abholort, den gewählten Versicherungsleistungen und den gebuchten Zusatzleistungen. Dieser Preis wird in der Übersicht vor der Buchungsbestätigung im Einzelnen aufgeführt.

BayGo behält sich das Recht vor, Preise und Sonderangebote jederzeit zu ändern, ohne dass diese Änderungen bereits bestätigte Buchungen betreffen. Für jede Buchung gilt der zum Zeitpunkt der Bestätigung gültige Preis.

Kraftstoff. Der Kraftstoffpreis ist nicht im Mietpreis enthalten. BayGo wendet die „Tankfüllstand-Regelung“ an: Das Fahrzeug wird mit einem bestimmten Kraftstoffstand übergeben, der bei Rückgabe wieder erreicht sein muss. Die genauen Bedingungen und Gebühren für fehlenden Kraftstoff sind im Mietvertrag aufgeführt.

Sonstige Kosten. Die durch die Nutzung des Fahrzeugs entstehenden Kosten (Strafgebühren, Schäden, Bußgelder, Reinigung, Verwaltungsgebühren usw.) sind im Mietvertrag geregelt und nicht im Buchungspreis enthalten.

5. Zahlungsmodalitäten, Kaution und Mietgarantien

Es ist wichtig, zwei unterschiedliche Begriffe zu unterscheiden: die Anzahlung für die Reservierung (die bei der Bestätigung über baygo.es oder vor der Fahrzeugübergabe geleistet wird) und die Mietgarantie (die Karte, die bei der Fahrzeugabholung physisch vorgelegt wird, um die Vertragserfüllung zu gewährleisten).

5.1. Bezahlung der Buchung

Die Bezahlung der Buchung erfolgt über das sichere Zahlungsportal von Stripe. Akzeptiert werden VISA- und Mastercard-Karten (Kredit- und Debitkarten) sowie die im Zahlungsportal freigeschalteten digitalen Geldbörsen (Apple Pay, Google Pay und andere). Die konkrete Verfügbarkeit der einzelnen Zahlungsmittel wird während des Zahlungsvorgangs angezeigt.

Das Zahlungsportal verfügt über die üblichen Sicherheits- und Verschlüsselungsprotokolle, um die Übertragung vertraulicher Informationen zu schützen. Weder BayGo noch Dritte haben Zugriff auf die vollständigen Daten der Karte oder des Kundenkontos.

Die Karten unterliegen den Prüfungen und Genehmigungen des Kartenausstellers. Sollte der Kartenaussteller die Zahlung nicht genehmigen, kann BayGo die Buchung nicht bestätigen und übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, die sich aus diesem Vorfall ergeben.

Im Falle einer betrügerischen oder unberechtigten Belastung kann der Nutzer die ihm nach geltendem Recht zustehenden Rechte gegenüber dem kartenausgebenden Institut geltend machen.

BayGo stellt Rechnungen in elektronischer Form aus. Falls der Nutzer eine Rechnung in Papierform bevorzugt, kann er dies ausdrücklich unter info@baygo.es beantragen.

5.2. Mietgarantie

Unabhängig davon, auf welche Weise die Buchung bezahlt wurde, muss der Mieter bei der Fahrzeugabholung eine Karte vorlegen, die als Sicherheit für die Erfüllung des Mietvertrags dient. Der Karteninhaber muss bei der Fahrzeugabholung anwesend sein, auch wenn er weder der Mieter noch der Hauptfahrer ist.

Die Garantiebedingungen variieren je nach dem gewählten Produkt:

Personenkraftwagen.

  • Bei Angabe einer Kreditkarte als Sicherheit: Es wird keine Kaution einbehalten. Die Karte dient als Zahlungsmittel für alle berechtigten Kosten, die im Zusammenhang mit der Anmietung entstehen.
  • Mit Debitkarte als Sicherheit: Während der Mietdauer wird eine Kaution in Höhe von 350 € einbehalten.

Lieferwagen.

  • Mit einer Kredit- oder Debitkarte als Sicherheit: Während der Mietdauer wird eine Kaution in Höhe von 350 € einbehalten.
  • Sollte die Kaution per Debitkarte hinterlegt werden, muss der Mieter zudem zwingend eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung abschließen, um den Vertrag abschließen zu können.

Freigabe der Kaution. Die Kaution wird freigegeben, sobald überprüft wurde, dass das Fahrzeug in dem im Vertrag vereinbarten Zustand zurückgegeben wurde und der Mieter alle Vertragsbedingungen erfüllt hat. Sollten berechtigte Kosten im Zusammenhang mit der Anmietung anfallen (Schäden, Strafgebühren, Bußgelder, Reinigungskosten, fehlender Kraftstoff usw.), werden diese vor der Freigabe von der Kaution abgezogen. Übersteigen die Kosten die einbehaltene Kaution, verpflichtet sich der Mieter, die Differenz zu begleichen, sobald BayGo ihn darüber informiert. Die Einzelheiten sind im Mietvertrag aufgeführt.

6. Fahrzeugübergabe und -rückgabe

6.1. Lieferung

Das Fahrzeug wird dem Mieter zu dem in der Reservierung angegebenen Datum, der angegebenen Uhrzeit und am angegebenen Übergabeort übergeben. Bei der Abholung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Gültiger Originalausweis (Personalausweis oder Reisepass) des Mieters und der berechtigten Fahrer.
  • Der gültige Original-Führerschein des Mieters und der berechtigten Fahrer.
  • Kredit- oder Debitkarte, die als Mietkaution dient. Der Karteninhaber muss bei der Fahrzeugabholung anwesend sein, auch wenn er nicht der Mieter oder der Hauptfahrer ist.

Sollte eines dieser Dokumente bei der Abholung fehlen, kann dies dazu führen, dass der Vertragsabschluss und die Fahrzeugübergabe nicht erfolgen können, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Betrags besteht.

6.2. Rückgabe

Das Fahrzeug ist zu dem im Mietvertrag vereinbarten Datum, zur vereinbarten Uhrzeit und am vereinbarten Ort an ordnungsgemäß ausgewiesenes Personal von BayGo oder an einem vom Unternehmen ausdrücklich genehmigten Ort zurückzugeben. Die Mietdauer wird in 24-Stunden-Zeiträumen ab dem genauen Zeitpunkt der Übergabe berechnet.

Kraftstoffrichtlinie: BayGo wendet die „Tank-voll-zurück“-Regelung an; das Fahrzeug muss mit derselben Kraftstoffmenge zurückgegeben werden, mit der es übergeben wurde. Die Gebühren für fehlenden Kraftstoff sind im Mietvertrag aufgeführt.

Verspätete Rückgabe: Wird das Fahrzeug mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten gegenüber der vereinbarten Zeit zurückgegeben, wird ein zusätzlicher Miettag in Rechnung gestellt. Sollte der Mieter eine Verspätung erwarten und BayGo nicht vor der vereinbarten Rückgabezeit darüber informieren, wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 € erhoben.

6.3. Fahrzeugersatz

BayGo behält sich das Recht vor, das gebuchte Fahrzeug bei Bedarf aus betrieblichen Gründen durch ein Fahrzeug derselben oder einer höheren Kategorie zu ersetzen. In diesem Fall bleiben die vereinbarten Konditionen unverändert, und der Kunde wird so früh wie möglich darüber informiert.

7. Zugelassene Fahrer

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag ausdrücklich genannten zusätzlichen Fahrern geführt werden. Alle Fahrer müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sein.
  • Bitte legen Sie bei der Abholung Ihren gültigen Führerschein und Ihren Personalausweis im Original vor.

Die Buchung beinhaltet einen ersten zusätzlichen Fahrer kostenlos, sofern dieser die oben genannten Voraussetzungen erfüllt und bei der Fahrzeugabholung im Vertrag namentlich genannt wird. Ab dem zweiten zusätzlichen Fahrer werden die Kosten gemäß dem jeweils geltenden Tarif in Rechnung gestellt.

Das Überlassen des Fahrzeugs an eine unbefugte dritte Person führt dazu, dass der Mieter die volle Haftung für alle daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Strafen übernimmt.

Es ist nicht gestattet, dass ein und derselbe Fahrer mehrere Fahrzeuge für denselben Zeitraum bucht.

8. Stornierung von Reservierungen

Der Nutzer kann eine bestätigte Reservierung über die in Ziffer 15 dieses Dokuments angegebenen Kontaktwege stornieren. Die Stornierungsbedingungen gelten gleichermaßen für PKWs und Transporter:

  • Stornierung mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin: vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrags.
  • Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin: Es wird eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des Buchungsbetrags fällig. Der Restbetrag wird dem Mieter zurückerstattet.
  • Nichterscheinen des Kunden ohne vorherige Stornierung (No-Show): Es erfolgt keine Rückerstattung.

Rückerstattungen erfolgen über dieselbe Zahlungsmethode, die bei der Buchung verwendet wurde, und zwar innerhalb von maximal 14 Kalendertagen nach Bestätigung der Stornierung.

BayGo behält sich das Recht vor, eine Buchung zu stornieren, wenn Betrug, falsche Angaben oder sonstige wesentliche Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, den Nutzer darüber zu informieren und gegebenenfalls die entsprechende Rückerstattung vorzunehmen.

9. Änderung von Reservierungen

Der Nutzer kann über die in Ziffer 15 dieses Dokuments angegebenen Kontaktmöglichkeiten eine Änderung einer bestätigten Reservierung (Änderung von Terminen, Fahrzeug, Übergabeort, Fahrern oder Zusatzleistungen) beantragen.

Jede Änderung unterliegt der operativen Verfügbarkeit von BayGo zum Zeitpunkt der Anfrage. Die Änderung gilt erst dann als vorgenommen, wenn BayGo dem Kunden ausdrücklich bestätigt, dass sie durchführbar ist, und der Kunde gegebenenfalls die entsprechende Differenz begleicht.

Bedingungen für Änderungen

  • Ohne zusätzliche Kosten, sofern die Verfügbarkeit dies zulässt. BayGo wickelt die Änderung kostenlos ab, sofern die Verfügbarkeit des Fahrzeugs und des Übergabeortes unter den neuen, gewünschten Bedingungen dies zulässt und die Anfrage rechtzeitig im Voraus erfolgt.
  • Preisdifferenz nach oben. Wenn die Änderung eine Erhöhung des Mietpreises zur Folge hat (mehr Tage, Fahrzeug einer höheren Kategorie, zusätzliche Versicherungsleistungen oder Extras usw.), muss der Mieter die Differenz begleichen, damit die Änderung als wirksam gilt.
  • Preisunterschied nach unten. Wenn die Änderung eine Verringerung des Buchungsumfangs zur Folge hat (weniger Tage, Fahrzeug einer niedrigeren Kategorie usw.), hängt die Behandlung der Differenz vom Zeitpunkt der Anfrage ab, in Übereinstimmung mit den Stornierungsbedingungen in Ziffer 8: Wird die Änderung mehr als 48 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit beantragt, wird die Differenz über dieselbe Zahlungsmethode erstattet, die bei der Buchung verwendet wurde; Wird die Änderung innerhalb von 48 Stunden vor dem Abholzeitpunkt beantragt, wird die Differenz als Gutschrift zugunsten des Kunden für zukünftige Anmietungen bei BayGo verbucht. Nach Beginn der Anmietung unterliegt die Reduzierung des Umfangs den im Mietvertrag festgelegten Bestimmungen zur vorzeitigen Rückgabe.
  • Anfragen, die nicht rechtzeitig erfolgen oder für die keine Verfügbarkeit besteht. Sollte die Änderung aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein, wird BayGo den Kunden darüber informieren und gegebenenfalls realisierbare Alternativen vorschlagen. Falls der Kunde keine der Alternativen akzeptiert, bleiben die ursprünglichen Buchungsbedingungen bestehen.

Vertragsverlängerungen (zusätzliche Tage über das ursprüngliche Rückgabedatum hinaus). Nach Beginn der Anmietung unterliegt die Verlängerung den spezifischen Bedingungen des Mietvertrags, die eine Vorankündigung von mindestens 24 Stunden vor Ablauf des laufenden Vertrags sowie die Bestätigung der Verfügbarkeit durch BayGo erfordern. Der als Kaution oder Sicherheitsleistung gezahlte Betrag kann nicht zur Finanzierung der Verlängerung verwendet werden: Der Kunde muss die entsprechende Differenz begleichen.

10. Widerrufsrecht

Gemäß Artikel 103.l des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007, mit dem die Neufassung des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern verabschiedet wurde, ist die Anmietung von Fahrzeugen für bestimmte Termine und Uhrzeiten vom 14-tägigen Widerrufsrecht ausgeschlossen, das für Fernabsatzverträge gilt.

Folglich kann eine über baygo.es bestätigte Buchung nicht im Rahmen dieses Widerrufsrechts storniert werden. Stornierungen unterliegen ausschließlich den in Ziffer 8 dieses Dokuments festgelegten Bestimmungen, Änderungen hingegen den in Ziffer 9 festgelegten Bestimmungen.

11. Versicherungen und Versicherungsschutz

Alle über baygo.es getätigten Buchungen beinhalten eine Vollkaskoversicherung zu den für jedes Produkt angegebenen Bedingungen (siehe Ziffer 2). Der geltende Versicherungsschutz und die Ausschlüsse sind in der Zusammenfassung vor der Buchungsbestätigung aufgeführt und im Mietvertrag vollständig aufgeführt.

Optional buchbare Versicherungsleistungen

  • Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt (gilt für Transporter und Langzeitmieten von Personenkraftwagen): Der Selbstbehalt entfällt bei Schäden durch Kollision oder Diebstahl.
  • Reifen- und Scheibenversicherung (gilt für alle Tarife und Produkte): Deckt Schäden an Reifen und Scheiben des Fahrzeugs während der Mietdauer ab.

Allgemeine Ausschlüsse für alle Versicherungsarten. Sofern nicht die entsprechenden optionalen Deckungen abgeschlossen werden, sind Schäden an Unterboden, Dach und Fahrzeuginnenraum, Scheiben, Rädern und Reifen, Der Diebstahl oder die Entwendung von persönlichen Gegenständen oder der transportierten Ladung, der Verlust oder die Entwendung von Fahrzeugteilen (außer bei durch eine Anzeige belegter Diebstahl) sowie Schäden, die auf eine unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs zurückzuführen sind.

Die Einzelheiten zu Versicherungsschutz, Ausschlüssen, Selbstbehalten und anwendbaren Beträgen sind im Mietvertrag aufgeführt, der bei der Fahrzeugübergabe abgeschlossen wird. Die Informationen zu Versicherungsschutz und Ausschlüssen, die dem Nutzer vor der Buchungsbestätigung auf baygo.es angezeigt werden, sind für BayGo verbindlich. Im Falle von Abweichungen zwischen diesen vorvertraglichen Informationen und dem Mietvertrag hat die für den Verbraucher günstigste Bestimmung Vorrang.

12. Pflichten des Mieters

Der Mieter haftet gemeinsam mit den berechtigten Fahrern gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der sich aus dem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen. Die wichtigsten Pflichten sind:

Nutzung des Fahrzeugs. Das Fahrzeug ist mit der gebotenen Sorgfalt und unter Einhaltung der geltenden Straßenverkehrsordnung zu führen, ohne es für verbotene Zwecke zu nutzen (bezahlte Personenbeförderung, Untervermietung, Wettkämpfe, Fahrschulen, gewerblicher Kurierdienst im Falle von Transportern usw.) und ohne auf unbefestigten Straßen, Stränden, Feldwegen oder in anderen Bereichen zu fahren, die das Fahrzeug beschädigen könnten.

Erhaltung. Das Fahrzeug ist in demselben Zustand zurückzugeben, in dem es übergeben wurde, abgesehen von der normalen Abnutzung durch den Gebrauch. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder fahrlässiges Fahren entstehen (Motor, Kupplung, Getriebe, Unterboden usw.), sind durch keinen Tarif und keine Zusatzversicherung abgedeckt und gehen zu Lasten des Mieters.

Bußgelder und Verstöße. Der Mieter haftet für Bußgelder und Strafen, die sich aus der Nutzung des Fahrzeugs während der Mietdauer ergeben, sowie für die Verwaltungskosten, die BayGo durch die Identifizierung des verantwortlichen Fahrers gegenüber den Behörden entstehen. Die Höhe der Strafe und die Verwaltungskosten werden dem Mieter gemäß den Bestimmungen des Mietvertrags in Rechnung gestellt.

Diebstahl, Unfall oder Panne. Im Falle eines Diebstahls, Unfalls oder einer Panne hat der Mieter die im Mietvertrag festgelegten Anweisungen zu befolgen: Er muss BayGo unverzüglich benachrichtigen, gegebenenfalls Anzeige bei den Behörden erstatten, die Anzeige und die Fahrzeugschlüssel innerhalb der angegebenen Frist vorlegen und darf ohne ausdrückliche Genehmigung keine Reparaturen auf eigene Kosten in Auftrag geben.

Verlust des Versicherungsschutzes. Ein schwerwiegender Verstoß gegen die vertraglichen Verpflichtungen, das Führen des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, die Nutzung des Fahrzeugs durch unbefugte Personen oder das unbefugte Verlassen des zulässigen Gebiets können zum Verlust des vertraglich vereinbarten Versicherungsschutzes führen und dazu, dass dem Mieter die daraus resultierenden Schäden oder Kosten in Rechnung gestellt werden.

Die vollständigen Einzelheiten zu den Pflichten des Mieters sowie die Richtwerte für Gebühren und Vertragsstrafen sind im Mietvertrag aufgeführt.

13. Haustiere, Reinigung und sonstige Gebühren

Haustiere. BayGo gestattet die Beförderung von Haustieren in seinen Fahrzeugen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit das Tier sicher reist und im Fahrzeuginneren keine Schäden oder nennenswerten Verschmutzungen verursacht. Sollten bei der Rückgabe Verschmutzungen festgestellt werden, die auf den Transport von Haustieren zurückzuführen sind (Haare, Geruch, Flecken, organische Rückstände usw.), werden die im Mietvertrag festgelegten Reinigungsgebühren in Rechnung gestellt.

Reinigung des Fahrzeugs. Der Mieter hat das Fahrzeug in einem angemessen sauberen Zustand zurückzugeben. Für Fälle, die eine besondere Reinigung erfordern (Abfälle, erhebliche Verschmutzungen, Bauschutt, Chemikalien usw.), fallen die im Mietvertrag aufgeführten Gebühren an.

Sonstige Kosten. Die Beträge für Schäden, Vertragsstrafen, Verwaltungsgebühren (einschließlich der Bearbeitung von Bußgeldern und Sanktionen), fehlenden Kraftstoff, verspätete Rückgabe, Verlassen des genehmigten Gebiets sowie alle sonstigen Posten sind vollständig im Mietvertrag aufgeführt. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags ermächtigt der Mieter BayGo ausdrücklich, die berechtigten Beträge, die sich aus der Anmietung ergeben, der als Sicherheit hinterlegten Karte oder, falls diese nicht vorliegt, der einbehaltenen Kaution zu belasten.

Vorherige Benachrichtigung. BayGo verpflichtet sich, dem Mieter etwaige nach der Rückgabe des Fahrzeugs anfallende Kosten vorab per E-Mail oder schriftlich mitzuteilen und diese durch entsprechende Belege zu begründen.

14. Verhältnis zwischen diesen Bedingungen und dem Mietvertrag

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln ausschließlich die Online-Reservierung über baygo.es: die Fahrzeugauswahl, die für die Reservierung geltenden Geschäftsbedingungen, die Zahlung, Änderungen, Stornierungen sowie die Rechte und Pflichten des Nutzers vor der Fahrzeugübergabe.

Der Mietvertrag selbst wird bei der Fahrzeugübergabe schriftlich abgeschlossen, sei es in einer BayGo-Filiale, am vereinbarten Übergabeort oder an einem anderen vom Unternehmen genehmigten Ort. Dieser Vertrag regelt das Verhältnis zwischen BayGo und dem Mieter während der Nutzungsdauer des Fahrzeugs und enthält die spezifischen Bedingungen, die für die jeweilige Anmietung gelten: detaillierte Versicherungen und Deckungen, Kautionen, Richtwerte für Schäden und Strafgebühren, Kraftstoffrichtlinien, Rückgabe des Fahrzeugs, Unfälle, Diebstahl, vorzeitige Rückgabe, zulässiges Gebiet und sonstige Betriebsbedingungen.

Die vorvertraglichen Informationen, die dem Nutzer auf baygo.es vor der Bestätigung der Buchung zur Verfügung gestellt werden, sind Bestandteil des Vertrags und für BayGo gemäß den Artikeln 61 und 65 des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007 verbindlich. Im Falle von Abweichungen zwischen den vorliegenden Bedingungen oder den genannten vorvertraglichen Informationen und dem Mietvertrag hat die für den Verbraucher günstigste Bestimmung Vorrang.

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags bestätigt der Mieter, dass er sowohl die vorliegenden Bedingungen als auch die besonderen Vertragsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat.

15. Kundenservice, Reklamationen und Konfliktlösung

Kontaktmöglichkeiten

  • Telefon: +34 958 63 07 08

Beschwerdeformulare. BayGo hält in seinen Geschäftsstellen offizielle Beschwerdeformulare für Verbraucher und Nutzer bereit, gemäß dem Dekret 472/2019 der Regionalregierung von Andalusien. Diese können auch über die angegebenen Kontaktwege angefordert werden.

Bearbeitung von Reklamationen. Reklamationen werden vom Kundendienst von BayGo so schnell wie möglich und in jedem Fall innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist bearbeitet. Jede Reklamation wird unter einer Identifikationsnummer registriert, die dem Kunden zur Nachverfolgung mitgeteilt wird.

Außergerichtliche Streitbeilegung

  • Alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten. Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU und dem Gesetz 7/2017, mit dem diese in das spanische Recht umgesetzt wurde, kann sich der Verbraucher an akkreditierte Stellen für die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten wenden. Informationen über die zuständige(n) Stelle(n) können über support@baygo.es angefordert werden.
  • Schlichtungsstelle für Verbraucherangelegenheiten. Verbraucher können jede Streitigkeit der Schlichtungsstelle für Verbraucherangelegenheiten vorlegen, sobald BayGo diesem System beigetreten ist. Informationen über den Beitritt von BayGo zu diesem System sowie gegebenenfalls über die zuständigen Schlichtungsstellen können unter support@baygo.es angefordert werden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Die Beziehung zwischen dem Nutzer und BayGo unterliegt den geltenden spanischen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Königlichen Gesetzesdekret 1/2007 (Allgemeines Gesetz zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern), dem Gesetz 34/2002 (Dienste der Informationsgesellschaft und des elektronischen Handels) sowie weiteren ergänzenden Rechtsvorschriften. Im Falle von Streitigkeiten können die Parteien ihre Konflikte einem Schiedsverfahren unterwerfen oder sich gemäß den geltenden Vorschriften über Gerichtsstand und Zuständigkeit an die ordentlichen Gerichte wenden. Ist der Nutzer Verbraucher, ist das für seinen Wohnsitz zuständige Gericht zuständig.

16. Sonstige Bestimmungen

Änderung der Geschäftsbedingungen. BayGo behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, wobei diese Änderungen keine rückwirkende Gültigkeit für bereits abgeschlossene Buchungen haben. Für jede Buchung gelten die zum Zeitpunkt ihrer Bestätigung auf baygo.es veröffentlichten Bedingungen.

Schriftliche Mitteilungen. Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Kommunikation zwischen den Parteien auf elektronischem Wege (per E-Mail oder über Mitteilungen auf baygo.es) erfolgt, wobei in jedem Fall die gesetzlichen Anforderungen an die Schriftform erfüllt sind.

Abtretung von Rechten und Pflichten. Der Nutzer darf die aus seiner Buchung resultierenden Rechte oder Pflichten nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von BayGo abtreten, übertragen oder weitergeben. BayGo ist berechtigt, die sich aus diesen Bedingungen ergebenden Rechte oder Pflichten abzutreten oder zu übertragen, ohne dass dadurch die gesetzlich anerkannten Rechte des Verbrauchers beeinträchtigt werden.

Höhere Gewalt. BayGo haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung seiner Verpflichtungen, wenn diese auf höhere Gewalt zurückzuführen sind (Streiks, Unruhen, Terroranschläge, Naturkatastrophen, Epidemien, Unmöglichkeit der Nutzung von Transportmitteln oder Telekommunikationsmitteln, Maßnahmen öffentlicher Behörden usw.). Die betroffenen Verpflichtungen werden für die Dauer des Fortbestehens der höheren Gewalt ausgesetzt.

Teilweise Unwirksamkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen durch rechtskräftige Entscheidung für nichtig oder unwirksam erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft und werden von dieser Erklärung nicht berührt.

Geistiges und gewerbliches Eigentum. Alle auf baygo.es veröffentlichten Inhalte (Texte, Bilder, Marken, Logos, Designs, Quellcode usw.) sind Eigentum von BayGo oder von Dritten, die deren Nutzung ausdrücklich genehmigt haben. Ihre Vervielfältigung, Verbreitung oder Verwertung ohne ausdrückliche Genehmigung ist untersagt.

Gesamte Vereinbarung. Die vorliegenden Bedingungen bilden zusammen mit dem Mietvertrag und den ausdrücklich genannten Dokumenten die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich der Online-Buchung und der Anmietung des Fahrzeugs und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Absprachen oder Zusagen.

Letzte Aktualisierung: Juni 2026